Hygieneregeln

zur Eindämmung der Pandemie sowie zum Schutz unserer Besucher*innen und Mitarbeitenden

Wasserzentrum Bitterfeld, Berliner Straße 6a, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Betreiber: STEG Bitterfeld-Wolfen mbH

Einrichtung

Personen mit grippeähnlichen und Symptomen einer Covid-19-Erkrankung haben keinen Zutritt. Dasselbe gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und Personen, die wissentlich Kontakt mit Covid-19-Erkrankten hatten. Hier gilt die jeweils aktuelle VO des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Unbedenklichkeit wird durch Unterschrift in den Teilnehmer-/Gästelisten bestätigt.

Mit Betreten des Gebäudes erfolgt eine Handdesinfektion, ebenso wird angeraten, sich regelmäßig für mind. 20 Sekunden die Hände zu waschen.

Der Mindestabstand zu anderen beträgt 1,50 m.

Auf Händeschütteln/Umarmen soll verzichtet werden.

Es wird empfohlen in die Ellenbogenbeuge zu husten und zu niesen, Papiertaschentücher zu benutzen und diese umgehend in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen sowie sich nicht mit ungewaschenen Händen in das Gesicht zu fassen.

Hinter den transparenten Schutzwänden entfällt für das Personal die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Personen, die sich nicht an die geltenden Regeln halten, sollen laut VO des LSA per Hausrecht ein Hausverbot erhalten.

Persönliche Verhaltensweisen

Personen mit grippeähnlichen und Symptomen einer Covid-19-Erkrankung haben keinen Zutritt. Dasselbe gilt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und Personen, die wissentlich Kontakt mit Covid-19-Erkrankten hatten. Hier gilt die jeweils aktuelle VO des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Unbedenklichkeit wird durch Unterschrift in den Teilnehmer-/Gästelisten bestätigt

Mit Betreten des Gebäudes erfolgt eine Handdesinfektion, ebenso wird angeraten, sich regelmäßig für mind. 20 Sekunden die Hände zu waschen.

Der Mindestabstand zu anderen beträgt 1,50 m.

Auf Händeschütteln/Umarmen soll verzichtet werden.

Es wird empfohlen in die Ellenbogenbeuge zu husten und zu niesen, Papiertaschentücher zu benutzen und diese umgehend in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen sowie sich nicht mit ungewaschenen Händen in das Gesicht zu fassen.

Hinter den transparenten Schutzwänden entfällt für das Personal die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Personen, die sich nicht an die geltenden Regeln halten, sollen laut VO des LSA per Hausrecht ein Hausverbot erhalten.

Einzelveranstaltungen

Im Allgemeinen gelten die Regeln auch für Einzelveranstaltungen der STEG Bitterfeld-Wolfen mbH und Dritter. Eine individuelle Anpassung an die jeweilige Veranstaltung hat rechtzeitig vor Durchführung schriftlich zu erfolgen.

Stand: 08.06.2021